

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) & Impressum
DAS LETZTE GEHEIMNIS
Anbieter
Divine Group by Oliver Bachmann
Luzernerstrasse 92
6333 Hünenberg See
Schweiz
Stand: 7. September 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») gelten für sämtliche Verträge zwischen Divine Group by Oliver Bachmann, Luzernerstrasse 92, 6333 Hünenberg See, Schweiz (nachfolgend «Anbieter»), und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend «Kunde») im Zusammenhang mit den unter der Marke DAS LETZTE GEHEIMNIS angebotenen Dienstleistungen.
Mit Abschluss einer Bestellung bestätigt der Kunde, diese AGB zur Kenntnis genommen und akzeptiert zu haben.
Individuelle, schriftlich getroffene Vereinbarungen zwischen Anbieter und Kunde gehen diesen AGB vor.
2. Konzept und Gegenstand der Dienstleistung
DAS LETZTE GEHEIMNIS ist eine inszenierte und diskrete Dienstleistung für Beerdigungen, Abdankungen, Trauerfeiern und vergleichbare Anlässe.
Der Kunde beauftragt den Anbieter damit, nach Eintritt des vereinbarten Leistungsfalls einen diskreten Auftritt einer oder mehrerer Personen zu organisieren.
Die auftretenden Personen können beispielsweise als unbekannte Trauergäste erscheinen und sich entsprechend der vorgängig vereinbarten Inszenierung verhalten.
Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach dem bei Vertragsabschluss gewählten Paket sowie nach allfälligen schriftlich vereinbarten Zusatzleistungen.
3. Pakete
Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses können insbesondere folgende Pakete angeboten werden:
DAS GEHEIMNIS
Auftritt einer unbekannten Person. Frau oder Mann gemäss Auswahl bzw. Vereinbarung.
DAS GROSSE GEHEIMNIS
Auftritt von drei unbekannten Personen. Die gewünschte Konstellation kann im Rahmen der verfügbaren Möglichkeiten vereinbart werden.
Massgebend für Preis und Leistungsumfang ist die zum Zeitpunkt des Kaufs ausgestellte Bestell- bzw. Auftragsbestätigung.
Die auf der Website verwendeten Fotos, Videos, Personen und Darstellungen dienen der Illustration. Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine auf der Website dargestellte konkrete Person eingesetzt wird.
4. Vertragsabschluss
Die Darstellung der Angebote auf der Website stellt grundsätzlich eine Einladung zur Bestellung dar.
Der Vertrag kommt mit der Bestätigung der Bestellung durch den Anbieter beziehungsweise mit Annahme und vollständiger Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises zustande.
Der Kunde erhält nach erfolgreichem Vertragsabschluss eine entsprechende Kauf- oder Auftragsbestätigung.
5. Preise und Zahlung
Alle Preise werden in Schweizer Franken (CHF) angegeben.
Massgebend ist der bei Vertragsabschluss ausgewiesene Preis.
Der Anbieter ist derzeit nicht mehrwertsteuerpflichtig. Auf den Rechnungen und Kaufbestätigungen wird daher keine Mehrwertsteuer ausgewiesen.
Der Kaufpreis ist gemäss den beim Vertragsabschluss angegebenen Zahlungsbedingungen vollständig zu bezahlen.
Nicht im Paket enthaltene Zusatzleistungen oder aussergewöhnliche Aufwendungen können separat offeriert und verrechnet werden.
6. Gültigkeit und Einlösefrist – 10 Jahre
Das erworbene Paket ist ab dem auf der Kauf- bzw. Auftragsbestätigung angegebenen Kaufdatum während 10 Jahren gültig und einlösbar.
Innerhalb dieser Frist kann die vereinbarte Leistung entsprechend diesen AGB beansprucht werden.
Nach Ablauf von 10 Jahren endet die vereinbarte Gültigkeits- und Einlösefrist des Pakets.
Eine Verlängerung über die zehnjährige Laufzeit hinaus besteht nicht automatisch. Der Anbieter kann einer Verlängerung freiwillig und schriftlich zustimmen.
Zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben vorbehalten.
7. Verbindlicher Kauf und Rückerstattung
Mit Abschluss des Vertrages wird das gewählte Paket verbindlich erworben.
Nach Vertragsabschluss und Bezahlung ist der Kaufpreis grundsätzlich nicht rückerstattbar.
Dies gilt insbesondere, wenn:
-
der Kunde seine Meinung nachträglich ändert;
-
die Dienstleistung später nicht mehr gewünscht wird;
-
Angehörige die Durchführung nicht wünschen;
-
sich persönliche oder familiäre Umstände verändern;
-
das Paket während der vereinbarten Gültigkeitsdauer nicht eingelöst wird;
-
der Leistungsfall innerhalb der zehnjährigen Gültigkeitsdauer nicht eintritt.
Kann der Anbieter eine ordnungsgemäss und rechtzeitig angeforderte, vertraglich geschuldete Leistung aus Gründen, die ausschliesslich in seinem Verantwortungsbereich liegen, endgültig nicht erbringen und kann keine angemessene Ersatzlösung angeboten werden, bleiben zwingende gesetzliche Ansprüche des Kunden vorbehalten.
8. Begünstigte Person
Das Paket kann für den Kunden selbst oder für eine beim Kauf bezeichnete Person erworben werden.
Soweit eine begünstigte Person angegeben wurde, bezieht sich die Leistung grundsätzlich auf diese Person.
Änderungen der begünstigten Person bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.
Der Anbieter kann zur Vermeidung von Missbrauch einen geeigneten Nachweis über die Berechtigung zur Beanspruchung der Leistung verlangen.
9. Vertrauens- und Kontaktperson
Der Kunde sollte beim Kauf mindestens eine Vertrauens- oder Kontaktperson bestimmen, die im Leistungsfall mit dem Anbieter Kontakt aufnehmen darf.
Die Kontaktperson kann insbesondere damit beauftragt werden:
-
den Anbieter über den Todesfall zu informieren;
-
Datum, Uhrzeit und Ort der Trauerfeier mitzuteilen;
-
organisatorische Einzelheiten abzustimmen;
-
die Durchführung des bereits erworbenen Pakets auszulösen.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm bestimmte Person über ihre Aufgabe und die notwendigen Kontaktmöglichkeiten zum Anbieter informiert ist.
Ändern sich die Kontaktdaten der Vertrauensperson, ist der Anbieter entsprechend zu informieren.
10. Meldung des Leistungsfalls
Der Anbieter ist nach Eintritt des Leistungsfalls so früh wie nach den Umständen möglich zu kontaktieren.
Nach Möglichkeit sind insbesondere folgende Informationen mitzuteilen:
-
Name der verstorbenen Person;
-
Datum und Uhrzeit der Trauerfeier;
-
genauer Veranstaltungsort;
-
gebuchtes Paket;
-
Kontaktdaten der zuständigen Kontaktperson;
-
besondere organisatorische Hinweise.
Aufgrund der Natur von Todesfällen und Trauerfeiern kann der Leistungsfall kurzfristig eintreten. Der Anbieter bemüht sich, auch kurzfristige Einsätze zu ermöglichen.
Eine möglichst frühzeitige Kontaktaufnahme ist Voraussetzung dafür, dass die Durchführung bestmöglich organisiert werden kann.
11. Auswahl der auftretenden Personen
Die Auswahl der konkreten Darstellerinnen und Darsteller erfolgt grundsätzlich durch den Anbieter.
Der Anbieter berücksichtigt dabei die beim Kauf vereinbarte Anzahl, gewünschte Konstellation sowie weitere schriftlich vereinbarte Merkmale.
Ein Anspruch auf eine bestimmte konkrete Person besteht nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Bei Krankheit, Unfall, Nichtverfügbarkeit oder sonstiger Verhinderung kann der Anbieter eine geeignete Ersatzperson einsetzen.
12. Durchführung
Der Auftritt wird respektvoll, diskret und dem Charakter des jeweiligen Anlasses entsprechend durchgeführt.
Die konkrete Inszenierung kann insbesondere Erscheinungszeitpunkt, Kleidung, Verhalten, Position während der Trauerfeier, Blumen oder andere vereinbarte Requisiten sowie Zeitpunkt und Art des Verlassens der Veranstaltung umfassen.
Der genaue Ablauf wird, soweit erforderlich und möglich, mit der zuständigen Kontaktperson abgestimmt.
13. Keine Garantie einer bestimmten Wirkung
Bei der Dienstleistung handelt es sich um eine individuelle Inszenierung.
Der Anbieter kann keine bestimmte emotionale Wirkung oder Reaktion der anwesenden Personen garantieren.
Insbesondere besteht keine Garantie dafür, dass andere Trauergäste die Identität oder Bedeutung der auftretenden Personen hinterfragen oder dass die Inszenierung in einer bestimmten Weise interpretiert wird.
Dies stellt keinen Mangel der Dienstleistung dar, sofern die vereinbarte Leistung ordnungsgemäss erbracht wurde.
14. Zutritt zum Veranstaltungsort
Der Kunde bzw. die zuständige Kontaktperson ist dafür verantwortlich, dass die Durchführung am gewünschten Veranstaltungsort zulässig ist.
Dies betrifft insbesondere Kirchen, Kapellen, Friedhöfe, Abdankungshallen, private Grundstücke und sonstige Veranstaltungsräume.
Soweit erforderlich, sind notwendige Zustimmungen oder Bewilligungen durch den Kunden bzw. die zuständige Kontaktperson einzuholen.
Wird der Zutritt durch einen Veranstalter, eine Kirchgemeinde, einen Friedhofbetreiber, eine Behörde, Angehörige oder sonstige berechtigte Dritte verweigert, obwohl der Anbieter zur Leistung bereit ist, stellt dies grundsätzlich keine vom Anbieter verursachte Nichterfüllung dar.
Der Anbieter bemüht sich in einem solchen Fall nach Möglichkeit um eine alternative Umsetzung.
15. Änderungen von Termin und Ort
Änderungen von Datum, Uhrzeit oder Veranstaltungsort sind dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen.
Der Anbieter bemüht sich, kurzfristige Änderungen zu berücksichtigen.
Entstehen aufgrund einer Änderung zusätzliche Aufwendungen, insbesondere zusätzliche Reise-, Übernachtungs-, Personal- oder Organisationskosten, können diese nach vorheriger Information separat verrechnet werden.
16. Schweizweite Durchführung und Zusatzkosten
Die Dienstleistung wird grundsätzlich schweizweit angeboten, soweit die Durchführung am gewünschten Ort möglich ist.
Sofern Reise-, Übernachtungs-, Spezialtransport- oder sonstige ausserordentliche Kosten nicht ausdrücklich im erworbenen Paket enthalten sind, können diese zusätzlich verrechnet werden.
Allfällige Zusatzkosten werden nach Möglichkeit vor Durchführung mit der zuständigen Kontaktperson abgestimmt.
17. Diskretion und Vertraulichkeit
Diskretion ist ein wesentlicher Bestandteil von DAS LETZTE GEHEIMNIS.
Der Anbieter behandelt die im Zusammenhang mit dem Auftrag erhaltenen persönlichen, familiären und organisatorischen Informationen vertraulich.
Informationen werden nur an diejenigen Mitarbeitenden, Darsteller oder beauftragten Dienstleister weitergegeben, die diese zur Vorbereitung oder Durchführung des Auftrags benötigen.
Vorbehalten bleiben gesetzliche Offenlegungs- und Auskunftspflichten.
18. Foto-, Video- und Tonaufnahmen
Der Anbieter erstellt bei der Durchführung keine Foto-, Video- oder Tonaufnahmen zu Werbe- oder Marketingzwecken ohne entsprechende vorherige Zustimmung.
Eine Veröffentlichung von Bild-, Video- oder Tonmaterial eines konkreten Auftrags erfolgt nur, wenn die hierfür erforderlichen Rechte und Einwilligungen vorliegen.
19. Datenschutz
Der Anbieter bearbeitet personenbezogene Daten gemäss den anwendbaren schweizerischen Datenschutzbestimmungen.
Die im Zusammenhang mit DAS LETZTE GEHEIMNIS erhobenen Daten werden insbesondere für Vertragsabwicklung, Kommunikation, Verwaltung des erworbenen Pakets sowie Vorbereitung und Durchführung der Dienstleistung verwendet.
Der Kunde ist aufgrund der langen Vertragsdauer dafür verantwortlich, Änderungen wesentlicher Kontaktinformationen dem Anbieter mitzuteilen.
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Anbieters.
20. Unzulässige Aufträge und Anweisungen
DAS LETZTE GEHEIMNIS darf nicht für rechtswidrige oder missbräuchliche Zwecke eingesetzt werden.
Insbesondere darf die Dienstleistung nicht dazu verwendet werden, Personen zu bedrohen, zu belästigen, zu nötigen, zu diffamieren oder gezielt über Tatsachen zu täuschen, um finanzielle, erbrechtliche, rechtliche oder sonstige unzulässige Vorteile zu erlangen.
Der Anbieter ist berechtigt, einzelne Anweisungen oder die Durchführung abzulehnen, wenn diese rechtswidrig, gefährlich, sittenwidrig oder für die eingesetzten Personen unzumutbar sind.
21. Höhere Gewalt
Kann eine Leistung aufgrund aussergewöhnlicher, vom Anbieter nicht zu vertretender Ereignisse nicht oder nicht wie vorgesehen erbracht werden, bemüht sich der Anbieter um eine angemessene Ersatzlösung.
Dazu zählen insbesondere Naturereignisse, behördliche Anordnungen, erhebliche Verkehrsstörungen, Unfälle, schwere Erkrankungen, Ausfall wesentlicher Infrastruktur oder vergleichbare aussergewöhnliche Ereignisse.
Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben vorbehalten.
22. Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt, soweit eine Haftungsbeschränkung gesetzlich nicht zulässig ist, insbesondere für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden.
Im Übrigen wird die Haftung im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.
Der Anbieter haftet insbesondere nicht für Reaktionen, Interpretationen oder Handlungen von Angehörigen, Trauergästen oder sonstigen Dritten, sofern die vereinbarte Dienstleistung ordnungsgemäss und respektvoll erbracht wurde.
Ebenso besteht keine Haftung für Umstände, die ausserhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen.
23. Änderungen des Angebots
Der Anbieter ist berechtigt, Preise, Pakete und zukünftige Leistungen jederzeit anzupassen.
Für bereits abgeschlossene und vollständig bezahlte Verträge bleiben grundsätzlich der vereinbarte Leistungsumfang und die bei Vertragsabschluss bestätigten Konditionen massgebend.
Nachträgliche Preiserhöhungen des jeweiligen Pakets haben keinen Einfluss auf den bereits vollständig bezahlten Kaufpreis.
24. Änderungen dieser AGB
Für einen abgeschlossenen Vertrag gelten grundsätzlich die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses akzeptierten AGB.
Spätere Änderungen dieser AGB gelten für bereits abgeschlossene Verträge nur, soweit dies gesetzlich zulässig oder ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart wurde.
25. Teilunwirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon grundsätzlich unberührt.
Anstelle einer unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung gelten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.
26. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf sämtliche Vertragsverhältnisse findet schweizerisches Recht Anwendung.
Es gelten die zwingenden gesetzlichen Gerichtsstände.
Soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist, gilt Zug, Schweiz, als Gerichtsstand.
DAS LETZTE GEHEIMNIS
Divine Group by Oliver Bachmann
Luzernerstrasse 92
6333 Hünenberg See
Schweiz
Stand: 7. September 2026